{Satzung des RINEH-Tippspiels 2004-2005 beschlossen auf der Jahreshauptversammlung der RINEH-Tipprunde am 7. August 2004 in Berlin.

Hervorgegangen aus der Satzung des RINEH-Tippspiels 2001-2002 beschlossen auf der Jahreshauptversammlung der RINEH-Tipprunde am 27. Juli 2001 in Cölbe-Reddehausen. }

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{Präambel:} Das Fußballtippspiel dient der Erheiterung und Zerstreuung ernsthafter Personen der Zeitgeschichte, die sich auf diese Weise sonst nicht vorhandene Rivalitäten schaffen wollen. In diesem Sinne soll dieses Vertragswerk dazu beitragen, einen kultivierten Wettstreit zwischen harmoniebedürftigen Menschen zu fördern und zu pflegen.

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{§ 0 Gültigkeit der Spielsatzung} (1) Es gilt die Satzung.

(2) Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich ausschließlich auf das RINEH-Tippspiel. Sondertipprunden wie MOET oder MOWT unterliegen nicht der vorliegenden Satzung.

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{§ 1 Mitspielberechtigung und Mitspieler} (1) Mitspielberechtigung (im Folgenden MSB abgekürzt) können alle Teilnehmer der bisherigen RINEH-Tippspielrunden (im Folgenden RINEH genannt), die das 18.Lebensjahr vollendet haben, erreichen.

(2) RINEH-Fremde haben ebenfalls eine Mitspielmöglichkeit, sofern sie durch einen aktiven RINEH-Mitspieler dem Spielleiter als Kandidat vorgeschlagen werden. Weiterhin müssen sie zusätzlich mindestens drei RINEH-Angehörigen persönlich bekannt sein. Bei Annahme der Kandidatur erhält der Kandidat durch den Spielleiter die Aufforderung zu einer schriftlichen Bewerbung. Diese hat zum Ziele, den aktiven RINEH-Mitgliedern die Eignung des Kandidaten, künftig nachhaltig den Anforderungen von RINEH gemäß der Präambel (siehe Seite 1 der Satzung: Präambel) gerecht werder zu können, plausibel nachzuweisen. Eine Aufnahme des Kandidaten und die daraus resultierende MSB erfolgt dann, wenn sich eine Mehrheit der aktiven RINEH-Mitglieder für den Kandidaten ausspricht. Eine Mehrheit kommt dann zu Stande, wenn mindestens 50% der aktiven Mitglieder mit „JA“ gestimmt haben (siehe hierzu auch § 2 Pflichten der Mitspieler).

(3) Die Bewerbung ist per email an den Spielleiter zu richten. Die Bewerbungsfrist läuft 4 Wochen vor Beginn der Tipprunde (entsprechend dem 1. Spieltag der Fußball-Bundesliga-Saison) ab. Die Bewerbung wird vom Spielleiter an alle aktiven RINEH-Mitglieder verschickt. Diese sind angehalten, sich binnen zwei Wochen zu allen abgegebenen Bewerbungen zu äußern (siehe hierzu auch § 1 MSB und Mitspieler Absatz (2) und § 2 Pflichten der Mitspieler). Es kann nur eine Bewerbung pro Bewerber und Saison abgegeben werden.

(4) MSB wird durch Zahlung eines Spieleinsatzes und die schriftliche oder mündliche Zustimmung (Spruch, Brief, Fax, email an den Spielleiter oder seinen Vertreter) zur vorliegenden Spielsatzung erworben.

(5) Mitspieler sind die zum planmäßigen Spielbeginn der Bundesligarunde (06. August 2004, 20:30 Uhr MESZ) mitspielberechtigten Personen.

(6) Die MSB für die begonnene Saison erlischt, wenn die betreffende Person am 1. Spieltag nicht getippt hat. Die RINEH-Mitgliedschaft ist hiervon nicht betroffen.

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{§ 2 Pflichten der Mitglieder} (1) Zu den Pflichten der mitspielberechtigten RINEH-Mitglieder gehört das intensive Lesen und verinnerlichen der Präambel (siehe Präambel).

(2) Alle mitspielberechtigten RINEH-Mitglieder sind außerdem dazu verpflichtet, sich zu allen für die neue Saison abgegebenen Bewerbungen zu äußern. Mitspieler, die sich in mehr als zwei Fällen nicht zu abgegebenen Bewerbungen äußern, verlieren ihre Mitgliedschaft bei RINEH.

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{§ 3 Spieleinsatz} (1) Der Spieleinsatz beträgt 10 €

(2) Der Spieleinsatz ist bis zum 3. Spieltag der begonnenen Saison an den Kassenwart zu überweisen (siehe §6 Kassenwart), andernfalls droht der Ausschluss aus der aktuellen Tipprunde.

(3) Eine Rückzahlung des Spieleinsatzes ist ausgeschlossen.

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{§ 4 Zustimmung zur Spielsatzung} Mit dem Antrag auf Mitspielberechtigung (siehe §1 Absatz 3) stimmt der Antragsteller der Spielsatzung zu, ohne das es eines besonderen Hinweises bedarf.

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{§ 5 Spielleiter} (1) Dem Spielleiter unterliegen folgende Aufgaben:
a) Feststellung der Mitspielschaft
b) Begrüßung der Mitspielberechtigten und Erstellen eines aktuellen email-Verteilers.
c) Weiterleitung der Bewerbungen und anderer wichtiger Informationen per email (siehe b).
d) Feststellung des Ausschlusses einzelner Mitglieder aus der aktuellen Tipprunde oder aus der RINEH-Tippspielgemeinschaft.
e) Feststellung der Gewinnerliste.
f) Ehrung der Sieger nach Ablauf der Tipprunde.

(2) Spielleiter auf Lebenszeit ist Stefan Drieling.

(3) Vertreter des Spielleiters auf Lebenszeit auf Lebenszeit ist Jörn Meuer.

(4) gestrichen

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{§ 6 Kassenwart} (1) Dem Kassenwart unterliegen folgende Aufgaben:
a) Einziehung der Spieleinsätze sowie deren sichere Aufbewahrung.
b) Auszahlung der Geldgewinne

(2) Kassenwart auf Lebenszeit ist Matthias Scheibelhut.

(3) Der Kassenwart hat, zumindest für die Saison 2004/05, keinen Vertreter.

(4) Bankverbindung des Kassenwartes (für Tippeinsätze und Spenden)
Matthias Scheibelhut
Sparkasse Marburg-Biedenkopf
BLZ 533 500 00
KN 101 104 171 6

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{§ 7 Schlichter und Schiedsperson} (1) Dem Schlichter obliegen die Aufgaben, im Beschwerdefall beruhigend auf die Streitparteien einzuwirken und im persönlichen Gespräch mit den beteiligten Personen eine Problemlösung herbeizuführen. Im Falle eines Scheiterns seiner Bemühungen trägt er den Fall der Schiedsperson vor.

(2) Schlichter auf Lebenszeit ist Thomas Daschke.

(3) Vertreter des Schlichters auf Lebenszeit auf Lebenszeit ist Benjamin Geiser.

(4) Der Schiedsperson obliegt die Aufgabe, vom Schlichter vorgelegte Beschwerdefälle nach bestem Wissen und Gewissen und im Sinne der Spielsatzung zu entscheiden. Er darf kein Mitglied des Tippkreises zu sein. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar.

(5) Schiedsperson auf Lebenszeit ist Karsten Dippel.

(6) Für die Position der Schiedsperson auf Lebenszeit gibt es keinen Vertreter.

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{§ 8 Frauenbeauftragte} (1) Der Frauenbeauftragten obliegen folgende Aufgaben:
a) Prosecco-Versorgung der Jahreshauptversammlung (gekühlt!).
b) (Diskussionsgegenstand)

(2) Frauenbeauftragte ist Kerstin Drieling.

(3) Vertreterin der Frauenbeauftragten ist Tina Afting.

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{§ 9 Beschwerderecht der Mitspieler} Jeder Mitspieler kann beim Schlichter bis zum Ende der Tipprunde Beschwerde über den Spielverlauf einlegen. Der Rechtsweg ist allerdings ausgeschlossen.

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{§ 10 Netzbeauftragter} (1) Dem Netzbeauftragten obliegt die Aufgabe, eine RINEH-Webseite, zu erstellen, zu unterhalten und zu aktualisieren.

(2) Netzbeauftragter auf Lebenszeit ist Swen Himmel.

(3) Vertreter des Netzbeauftragten auf Lebenszeit ist Dietrich Göttlicher.

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{§ 11 Spielverlauf} (1) Getippt werder die Spieltagsergebnisse aller 34 Spieltage der 1.Bundesliga (Fußball) der Saison 2004/2005 sowie die der Meister und die Absteiger.

(2) Die Tippabgabe erfolgt bei www.sportkneipe.de gemäß der Regeln (s. Spielregeln zum Bundesliga-Tippspiel bei www.sportkneipe.de).

(3) Die Spielwertung erfolgt gemäß der bei www.sportkneipe.de gültigen Regeln (s. Spielregeln zum Bundesliga-Tippspiel bei www.sportkneipe.de).

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{§ 12 Gewinner und Preise} (1) Es werden drei Gewinner ermittelt.

(2) Den Gewinnrang bestimmt die Position des Gewinners in der Punktrangliste.

(3) Der 1. Gewinner erhält 4/7 der Gesamtsumme der Spieleinsätze, der 2. Gewinner erhält 2/7 der Gesamtsumme der Spieleinsätze, der 3. Gewinner erhält 1/7 der Gesamtsumme der Spieleinsätze. Haben Mitspieler in den Gewinnrängen gleiche Punktzahl, so wird die Summe der von ihnen erzielten Gewinne zu gleichen Teilen ausgegeben.

(4) Der Tatbestand des groben Undanks ist erfüllt, wenn der 1.Gewinner weniger als 3/5 seines Gewinnes an die Mitspieler in Naturalien weitergibt.

(5) Die Auszahlung der Gewinne erfolgt vor Ende der Tipprunde.

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{§ 13 Jahreshauptversammlung (JHV)} (1) Die JHV findet am ersten Spieltag (Samstag) der neuen Saison der Ersten Bundesliga (Fußball) statt.

(2) Ausrichter der JHV sind die drei Letztplazierten der abgelaufenen Tipprunde.

(3) Die Finanzierung der JHV erfolgt durch Umlage der Kosten auf die Teilnehmer an der JHV sowie durch Verwendung der während der Tipprunde erhaltenen Spenden.

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{§ 14 Ende der Tipprunde} Die Tipprunde endet wenige Wochen nach Abpfiff des letzten Bundesligaspiels der Saison 2004/2005.

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{§ 15 Erfüllungsort} Erfüllungsort der Satzung ist Berlin.


 
gez. J. Meuer, stellvertretender Spielleiter auf Lebenszeit, Berlin den 17. August 2004